Info zur Corona-Pandemie
Die Kita 
 BENJAminis 
 ist ab 
Dienstag, den 02. Juni 2020im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet**********************************************Bitte halten Sie sich beim Bringen Ihrer Kinder       an die vorgegebenen              Bestimmungen und Hygiene-Regeln                                           Vielen DANK !!                                  **********************************************
Sehr geehrte Eltern unserer Kita BENJAminis,
 
 Ab dem kommenden Dienstag, 2. Juni, dürfen die Kindertagesstätten in Hessen wieder einen eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen. Die Rahmenbedingungen dafür hat das Land Hessen am heutigen Dienstag veröffentlicht.
 
 Der Träger der Kindertagesstätte BENJAminis wird aus der Verantwortung des Gemeinwohls den Rahmenbedingungen der Stadt Fulda folgen.
 
 Hier die wichtigsten Inhalte des Konzepts, das nun in den Kitas umgesetzt werden soll:
 
 Die Gruppengröße ist mit zwölf Kindern in einer Ü3-Gruppe nur etwa halb so groß wie sonst üblich – in bestimmten Konstellationen können auch bis zu 15 Kinder betreut werden. Zugleich sind auch die Fachkräfte und die Räume fest einzelnen Gruppen zugeordnet, so dass es im Falle einer Infektion nur eine relativ überschaubare Anzahl von Kindern und Erwachsenen betrifft.
 
 Um möglichst viele Kinder wieder betreuen zu können, sollen die Einrichtungen über die Anzahl der üblichen Gruppen hinaus nach Möglichkeit weitere Gruppen und damit weitere Plätze anbieten, z.B. im Mehrzweckraum. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass die bisher üblichen Betreuungszeiten – auch in der Notbetreuung -  für alle etwas eingeschränkt werden. 
 
 Das Ziel ist, möglichst viele Kinder wieder zu betreuen, anstatt für weniger Eltern die komplette Betreuung anzubieten. Insofern gilt für alle, die nun wieder die Kita nutzen können, ein eingeschränkter Regelbetrieb.
 
 Der Zugang zur Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt zunächst über die Vorgaben der 2. Corona-VO in der jeweils geltenden Fassung:
 
 Kinder von Eltern, die in sogenannten „systemrelevanten“ Berufen tätig sind, sofern auch der zweite Elternteil berufstätig ist, sowie berufstätige und studierende Alleinerziehende
 
 Kinder, bei denen das Jugendamt entschieden hat, dass die Betreuung zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist 
 
 Kinder mit einer Eingliederungshilfe gemäß SGB IX 
 
 Kinder, bei denen die Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes infolge einer besonderen „Härte“ erforderlich ist 
 
 Die Aufnahme auf die dann noch freien Plätze erfolgt in folgender Rangfolge:
 
 - Kinder aus Familien mit erzieherischen Hilfen (Bescheid)
 
 - Kinder psychisch kranker Eltern (Nachweis durch ärztliches Attest oder Bescheinigung des    Jugendamtes)
 
 - Kinder mit geringer Sprachkompetenz 
 
 - Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung (Nachweis durch Geburtsdatum)
 
 - Kinder, deren Eltern beide umfänglich berufstätig sind (Bestätigung durch Arbeitgeber)
 
 - Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind (Bestätigung durch Arbeitgeber)
 
 
 
 
 
 
 
 
 Da sich die berechtigten Personengruppen stetig erweitern, achten Sie bitte auf die Aktualisierungen in dem "Formular für Notbetreuung". 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 Dieses Formblatt der berechtigten Personengruppen und der Bescheinigung des Arbeitgebers finden Sie im Anschluss dieser Seite oder Sie können dieses auf der Homepage der Stadt Fulda unter www.fulda.de 
downloaden.
 
 Dieses senden Sie uns bitte ausgefüllt und unterschrieben vom Arbeitgeber 
 ausschließlich an unsere 
 
                                E-Mail-Adresse kontakt@kita-benjaminis.de 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 Die Berechtigung zur Notbetreuung gilt nur, wenn das Kind und die angehörigen 
 
 Personen zum 
 gleichen Hausstand gehören. Diese Personen dürfen 
 
 
                            a) keine Krankheitssymptome aufweisen
 
                            b) nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen. 
 
                                 Nach Kontakt mit infizierten Personen 
 müssen mind. 14 Tage                                                                vergangen sein
 
       
 
 
 
 
 
                            c) sich nicht in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder                                                    danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem 
 
                                 SARS-CoV-2-Virus aufgehalten haben und es müssen 
 14 Tage                                                                seit der Rückkehr vergangen sein.
 
       
 
 
 
 
 
 Wir werden Sie über neue Informationen auf dem Laufenden halten oder Sie können Änderungen und Aktualisierungen von Informationen auch auf der Startseite von 
 www.fulda.de 
 verfolgen. 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 Bei Fragen an uns senden Sie bitte ausschließlich eine E-Mail an 
 
  
 Kita-BENJAminis. 
 
 Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
 
       
 
 
 
 
 
 Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen bedanken wir uns. 
 
 Bleiben Sie gesund!
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 Mit freundlichen Grüßen
 
 
 
 
 
 
 
 
 Doris Rähse-Zöll 
 
 Kita-Leitung                                                                                                                                         Stand: 06612427851
 
 
 
 
Hier können Sie sich die Formblätter für Notbetreuung downloaden
 
    
 
 Download: Formblatt für Notbetreuung Stand 26.05.2020 
 
    
 
 Download: Formblatt für Notbetreuung ALLEINERZIEHENDE                 Stand 26.05.2020 
 
    
 
 Download: Verordnung der Landesregierung vom 13.04. 2020 
 

